Gutes Gespür für die Märkte
28. February 2020
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29. Juli 2021
Finanzen
Meist kommt es unerwartet: ein Unfall, Schlaganfall oder eine Krankheit und man kann nicht mehr selbst entscheiden – es sei denn, es wurde vorgesorgt.
 
29. Juli 2021
Finanzen
Meist kommt es unerwartet: ein Unfall, Schlaganfall oder eine Krankheit und man kann nicht mehr selbst entscheiden – es sei denn, es wurde vorgesorgt.
 
29. Juli 2021
| Finanzen
Meist kommt es unerwartet: ein Unfall, Schlaganfall oder eine Krankheit und man kann nicht mehr selbst entscheiden – es sei denn, es wurde vorgesorgt.

Patientenverfügung: Vorsorge für den Notfall


Was passiert, wenn man aufgrund von Krankheit, Unfall oder einfach nur altersbedingt nicht mehr in der Lage ist, selbstständig Entscheidungen zu treffen? Die Frage stellt sich niemand gern. Aber sicher hat fast jeder eine konkrete Vorstellung davon, welchen Behandlungen und medizinischen Maßnahmen er zustimmen würde. Umso besser, wenn diese Vorstellung schriftlich in einer Patientenverfügung festgehalten wurde.


Nach dem Willen des Patienten

Einer der wichtigsten Gründe für eine Patientenverfügung ist es, die Einhaltung des eigenen Willens sicherzustellen. Hier legen Sie schriftlich fest, welche medizinischen Maßnahmen Sie zulassen und welche zu unterbleiben haben, falls Sie selber nicht mehr in der Lage sind, den eigenen Willen zu bilden oder zu äußern.


Angehörige schützen

Was nicht in der Patientenverfügung festgehalten wurde, müssen andere entscheiden. Das können sehr schwere Entscheidungen sein: ob Sie trotz widriger Umstände wiederbelebt werden, künstlich ernährt werden oder ob die Herz-Lungen-Maschine weiterarbeiten soll. Wenn die eigene Familie für Sie entscheiden muss, ist das eine schwere Bürde für die Betroffenen.

Mit einer Patientenverfügung können Sie Ihre Wünsche vorher festlegen und auch vorab mit Ihren Angehörigen besprechen. Je konkreter die Patientenverfügung, desto mehr Last nehmen Sie Ihren Angehörigen im Ernstfall ab!


Missverständnisse vermeiden

Damit Patientenverfügungen wirksam und rechtlich bindend sind, müssen sie „konkret“ formuliert sein. Das bedeutet, es müssen genaue medizinische Maßnahmen benannt und in Zusammenhang gesetzt werden. Allgemeine Aussagen, wie „Ich will nicht an Schläuchen hängen“ lassen zu viel Interpretationsspielraum übrig.

Eine notarielle Beglaubigung oder Beurkundung ist übrigens nicht erforderlich. Patientenverfügungen können privatschriftlich in möglichst eigenen Worten verfasst werden. Im Internet gibt es zahlreiche Mustertexte, die eine Hilfestellung bieten. Beispielsweise auf der Seite des Bundesjustizministeriums.

Damit die Verfügung greifen kann

Wenn Sie die Patientenverfügung zu Hause aufbewahren, tragen Sie eine Hinweiskarte bei sich, auf der steht, wer im Ernstfall bevollmächtigt und wo die Patientenvollmacht hinterlegt ist.

Informieren Sie auch unbedingt ggf. Bevollmächtigte und sorgen Sie für Zugang zu dem Dokument. Es nützt leider gar nichts, wenn der Enkel weiß, wo die Verfügung liegt, aber keinen Schlüssel zu Ihrer Wohnung hat.


Fachliche Hilfe ist wichtig

Studien belegen, dass nur drei Prozent der bestehenden Patientenverfügungen rechtlich wirksam sind. Achten Sie also darauf, alle relevanten inhaltlichen und formalen Aspekte zu berücksichtigen und sie mit vertrauten Personen oder dem Hausarzt zu besprechen.

Das Portal „meine-patientenverfügung.de“ der Deutschen Gesellschaft für Vorsorge mbH, ein Kooperationspartner der Versicherungskammer Bayern, hilft Ihnen dabei, Ihre Patientenverfügung mit wenig Aufwand einfach online zu erstellen.

Tipp: Dieser umfassende Service ist derzeit besonders günstig. Denn auf der Homepage der VKB kann man aktuell sogar einen Gutschein anfordern. kann man aktuell sogar einen Gutschein anfordern. Damit vergünstigt sich der Service um 40% von regulär 24,50 Euro auf nur noch 14,50 Euro.

Zum Gutschein

Die Erstellung einer Patientenverfügung bei dem VKB-Partner bietet unter anderem folgende Vorteile:

  • Einfache Erstellung ohne Vorkenntnisse mitinteraktiver Unterstützung.
  • Zusendung der Dokumente in mehrfacher Ausfertigung per Post.
  • Optionaler Notfall- und Archivservice inkl. Notfallkarte stellt jederzeitigen digitalen Zugriff sicher.
  • Erinnerungsservice hilft dem Kunden, seine Patientenverfügung stets aktuell zu halten.


Vorsicht Verwechslungsgefahr!

Die Patientenverfügung ist nicht gleichzusetzen mit der Vorsorgevollmacht. Mit der Erstellung einer Vorsorgevollmacht beauftragen Sie eine oder mehrere Personen Ihres Vertrauens damit, Ihre Interessen zu wahren und rechtsverbindlich für Sie zu handeln.

So können Sie in der Vorsorgevollmacht auch gezielt veranlassen, dass der Bevollmächtigte Ihren in der Patientenverfügung erklärten Willen aktiv gegenüber Ärzten und Pflegepersonal durchsetzt.

Auf der Internetseite des Bundesjustizministeriums gibt es unter "Publikationen" weitere Informationen zum Betreuungsrecht und zu Patientenverfügungen.

Patientenverfügung: Vorsorge für den Notfall


Was passiert, wenn man aufgrund von Krankheit, Unfall oder einfach nur altersbedingt nicht mehr in der Lage ist, selbstständig Entscheidungen zu treffen? Die Frage stellt sich niemand gern. Aber sicher hat fast jeder eine konkrete Vorstellung davon, welchen Behandlungen und medizinischen Maßnahmen er zustimmen würde. Umso besser, wenn diese Vorstellung schriftlich in einer Patientenverfügung festgehalten wurde.


Nach dem Willen des Patienten

Einer der wichtigsten Gründe für eine Patientenverfügung ist es, die Einhaltung des eigenen Willens sicherzustellen. Hier legen Sie schriftlich fest, welche medizinischen Maßnahmen Sie zulassen und welche zu unterbleiben haben, falls Sie selber nicht mehr in der Lage sind, den eigenen Willen zu bilden oder zu äußern.


Angehörige schützen

Was nicht in der Patientenverfügung festgehalten wurde, müssen andere entscheiden. Das können sehr schwere Entscheidungen sein: ob Sie trotz widriger Umstände wiederbelebt werden, künstlich ernährt werden oder ob die Herz-Lungen-Maschine weiterarbeiten soll. Wenn die eigene Familie für Sie entscheiden muss, ist das eine schwere Bürde für die Betroffenen.

Mit einer Patientenverfügung können Sie Ihre Wünsche vorher festlegen und auch vorab mit Ihren Angehörigen besprechen. Je konkreter die Patientenverfügung, desto mehr Last nehmen Sie Ihren Angehörigen im Ernstfall ab!


Missverständnisse vermeiden

Damit Patientenverfügungen wirksam und rechtlich bindend sind, müssen sie „konkret“ formuliert sein. Das bedeutet, es müssen genaue medizinische Maßnahmen benannt und in Zusammenhang gesetzt werden. Allgemeine Aussagen, wie „Ich will nicht an Schläuchen hängen“ lassen zu viel Interpretationsspielraum übrig.

Eine notarielle Beglaubigung oder Beurkundung ist übrigens nicht erforderlich. Patientenverfügungen können privatschriftlich in möglichst eigenen Worten verfasst werden. Im Internet gibt es zahlreiche Mustertexte, die eine Hilfestellung bieten. Beispielsweise auf der Seite des Bundesjustizministeriums.

Damit die Verfügung greifen kann

Wenn Sie die Patientenverfügung zu Hause aufbewahren, tragen Sie eine Hinweiskarte bei sich, auf der steht, wer im Ernstfall bevollmächtigt und wo die Patientenvollmacht hinterlegt ist.

Informieren Sie auch unbedingt ggf. Bevollmächtigte und sorgen Sie für Zugang zu dem Dokument. Es nützt leider gar nichts, wenn der Enkel weiß, wo die Verfügung liegt, aber keinen Schlüssel zu Ihrer Wohnung hat.


Fachliche Hilfe ist wichtig

Studien belegen, dass nur drei Prozent der bestehenden Patientenverfügungen rechtlich wirksam sind. Achten Sie also darauf, alle relevanten inhaltlichen und formalen Aspekte zu berücksichtigen und sie mit vertrauten Personen oder dem Hausarzt zu besprechen.

Das Portal „meine-patientenverfügung.de“ der Deutschen Gesellschaft für Vorsorge mbH, ein Kooperationspartner der Versicherungskammer Bayern, hilft Ihnen dabei, Ihre Patientenverfügung mit wenig Aufwand einfach online zu erstellen.

Tipp: Dieser umfassende Service ist derzeit besonders günstig. Denn auf der Homepage der VKB kann man aktuell sogar einen Gutschein anfordern. kann man aktuell sogar einen Gutschein anfordern. Damit vergünstigt sich der Service um 40% von regulär 24,50 Euro auf nur noch 14,50 Euro.

Zum Gutschein

Die Erstellung einer Patientenverfügung bei dem VKB-Partner bietet unter anderem folgende Vorteile:

  • Einfache Erstellung ohne Vorkenntnisse mitinteraktiver Unterstützung.
  • Zusendung der Dokumente in mehrfacher Ausfertigung per Post.
  • Optionaler Notfall- und Archivservice inkl. Notfallkarte stellt jederzeitigen digitalen Zugriff sicher.
  • Erinnerungsservice hilft dem Kunden, seine Patientenverfügung stets aktuell zu halten.


Vorsicht Verwechslungsgefahr!

Die Patientenverfügung ist nicht gleichzusetzen mit der Vorsorgevollmacht. Mit der Erstellung einer Vorsorgevollmacht beauftragen Sie eine oder mehrere Personen Ihres Vertrauens damit, Ihre Interessen zu wahren und rechtsverbindlich für Sie zu handeln.

So können Sie in der Vorsorgevollmacht auch gezielt veranlassen, dass der Bevollmächtigte Ihren in der Patientenverfügung erklärten Willen aktiv gegenüber Ärzten und Pflegepersonal durchsetzt.

Auf der Internetseite des Bundesjustizministeriums gibt es unter "Publikationen" weitere Informationen zum Betreuungsrecht und zu Patientenverfügungen.

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