Ausschreibung

Die Wettbewerbe der Fußballjugend um die Ehrenpreise und Förderprämien der Kreissparkasse München Starnberg Ebersberg sind ausgeschrieben für Mannschaften der Altersklassen D-, E-, F-, und G- der Fußballvereine und -Abteilungen des Landkreises Ebersberg, die dem BFV (Bayerischer Fußball-Verband) angeschlossen sind.

Die Ausspielung erfolgt im KO-System.

Teilnahmeberechtigt sind auch Spielgemeinschaften, sofern einer der Vereine aus dem Kreis Ebersberg kommt. Die Spielgemeinschaften müssen dem BFV gemeldet sein.

Jeder teilnehmende Verein kann pro Altersklasse zwei Mannschaften melden. Gemeldete "zweite" Mannschaften spielen keinen separaten Wettbewerb aus, sondern im Wettbewerb der jeweiligen Altersklasse mit.

Ein- und derselbe Spieler kann nur in einer Mannschaft seines Clubs der betreffenden Altersklasse mitwirken, solange beide Mannschaften noch im Wettbewerb sind. Spieler ausgeschiedener "zweiter" Mannschaften dürfen aber in "ersten" Mannschaften eingesetzt werden. Spieler aus „ersten“ Mannschaften dürfen nach deren Ausscheiden nicht in „zweiten“ Mannschaften mitwirken.

Spieler jüngerer Altersklassen können in Mannschaften älterer Altersklassen eingesetzt werden.

D-Junioren spielen nach den neuen Bestimmungen des DFB "9 gegen 9". E- und F- Junioren spielen auf dem Kleinfeld. Die G-Junioren spielen auf Feldern mit folgenden Maßen: Länge ca. 35 m, Breite ca. 32 m, mit normalen Kleinfeldtoren.

Für die Durchführung der Wettbewerbe gelten die einschlägigen Ordnungen des Bayerischen Fußball-Verbandes.

Spielleiter ist Philipp Reisberg (BFV), E-Mail: p.reisberg@fairplay-muenchen.de.

Die Spieltermine sind nach Auslosung und Festlegung verbindliche Bestandteile dieser Ausschreibung.

Die "Zweiten" Mannschaften spielen in der ersten Runde - bei großer Beteiligung eventuell auch in der zweiten Runde - unter sich. Entsprechend qualifizierte Mannschaften rücken danach in den gemeinsamen Wettbewerbsverlauf auf.

Bei Einsatz von Nachwuchs-Schiedsrichtern (ohne Führerschein) können diese von einem erfahrenen Schiedsrichter (als "Paten") begleitet werden. Die Kreissparkasse trägt die Spesen sowohl für die Schiedsrichter, wie auch für den Paten voll.

Generelle Spielabsagen des BFV, bezogen auf die jeweiligen Spielorte, gelten auch für den Sparkassenpokal. Es sei denn, beide Gegner sind zur Austragung der Spiele bereit und - nach Absprache mit dem Spielleiter - unter Berücksichtigung von Platz- und Witterungsbedingungen dazu auch in der Lage.

Spezielle Regelungen:

Für Terminabsprachen ist der jeweilige Platzverein federführend. Bei Spielgemeinschaften mit Vereinen von außerhalb des Landkreises ist der Landkreisverein verantwortlich.

Speziell für den Sparkassenpokal Ebersberg gebildete Spielgemeinschaften sind als "SG für Freundschaftsspiele" beim BFV (Kreisjugendleitung) anzumelden.

Platzvereine tragen die Kosten für den Platzaufbau und Kabinen, Gastvereine tragen ihre Fahrtkosten.

Tritt ein Verein nicht an, hat er dem Gegner die evtl. entstandenen Kosten zu ersetzen.

Bei Nichtantreten hat der Gegner die nächste Runde erreicht. BFV-Bestimmungen wegen etwaiger sportgerichtlicher Folgen sind zu beachten.

Es gilt das Freundschaftsspielrecht.

Schiedsrichterspesen:


Die Platzvereine bezahlen den Schiedsrichter. Die quittierten Belege sind bitte gesammelt an die Kreissparkasse München Starnberg Ebersberg, Vorstandsstab/Öffentlichkeitsarbeit, Michael Baier, Sendlinger-Tor-Platz 1, 80336 München einzureichen.

Bitte geben Sie zur Kostenerstattung unbedingt den Kontoinhaber und die IBAN an.

Schiedsrichter-Anforderungen:

Die Schiedsrichteranforderungen haben nach Festlegung des Spieltermins schnellstens zu erfolgen (14 Tage vor dem Spiel). Die Einteilung bei den D- und E-Junioren erfolgt durch die verantwortliche Schiedsrichtergruppe.

F- und G-Junioren-Spiele werden ohne Schiedsrichter ausgetragen.

Erscheint der eingeteilte Schiedsrichter nicht, hat zunächst der Gastverein das Recht den SR zu stellen. Ist dies nicht möglich, geht das Recht auf den Platzverein über. In beiden Fällen braucht es nicht unbedingt ein geprüfter Schiedsrichter zu sein. Geprüfte Schiedsrichter haben allerdings stets Vorrang!


Sonstiges:

Bei unentschiedenem Spielstand nach Normalzeit ist wie folgt zu verfahren:

Alle Spiele sind ohne Verlängerung durch sofortiges Elfmeterschießen zu entscheiden.

Bei Unstimmigkeiten zwischen Vereinen wegen Spielterminen entscheidet der Spielleiter nach Fühlungnahme mit beiden Vereinen.

Der Spielleiter ist von den zwischen den Vereinen abgesprochenen Spielterminen zu unterrichten.

In allen Spielen findet der Spielbericht online Anwendung. Das Spielergebnis ist taggleich durch der Verein bzw. Schiedsrichter zu melden.

Ehrenpreise und Förderprämien:

Nach den Endspielen erhalten die Mannschaften Pokale, Förderprämien und Medaillen.

Die zweitplazierten Mannschaften erhalten Förderprämien und Silbermedaillen.